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   BVerwG, 24.06.1992 - 1 B 105.92   

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https://dejure.org/1992,3221
BVerwG, 24.06.1992 - 1 B 105.92 (https://dejure.org/1992,3221)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1992 - 1 B 105.92 (https://dejure.org/1992,3221)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1992 - 1 B 105.92 (https://dejure.org/1992,3221)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit - Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis - Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides als maßgeblicher Zeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1992 - 1 B 105.92
    Bei der gerichtlichen Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WaffG ist auch bei einer lange zurückliegenden Straftat des Betroffenen nicht auf den Zeitpunkt der letzten berufungsgerichtlichen Verhandlung, sondern auf den des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen (wie Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57).

    Der Kläger führt aus, zwischen seiner Straftat im Juni 1982 und der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht im Februar 1992 liege ein Zeitraum von nahezu zehn Jahren; deswegen greife nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 = DVBl. 1990, 1043) die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b WaffG nicht mehr Platz, obwohl das Strafurteil erst im Januar 1989 rechtskräftig geworden und folglich die gesetzliche Frist von fünf Jahren seit Eintritt der Rechtskraft noch nicht abgelaufen sei.

  • BVerwG, 17.12.1991 - 1 B 159.91

    Waffenrecht: Gemeingefährliche Straftaten

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1992 - 1 B 105.92
    Jedenfalls ist nach dieser Rechtsprechung bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis (hier: Waffenbesitzkarte) wegen Unzuverlässigkeit nicht, wie die Beschwerde es für richtig hält, auf den Zeitpunkt der letzten berufungsgerichtlichen Verhandlung, sondern auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen, wie es das Berufungsgericht ebenfalls getan hat (vgl. auch Beschluß vom 17. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 159.91 - GewArch 1992, 159).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Bei der gerichtlichen Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit ist auch bei einer längere Zeit zurückliegenden Straftat nicht auf den Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung, sondern auf denjenigen der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen (Beschluss vom 24. Juni 1992 - BVerwG 1 B 105.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 65 S. 55 = GewArch 1992, 359 ).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Maßgebend ist insoweit, weil es sich um die Anfechtung eines rechtsgestaltenden Verwaltungsakts handelt, der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57, S. 40; Beschluß vom 24. Juni 1992 - BVerwG 1 B 105.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 8 S 3419/20

    Mitglieder der sog. "Reichsbürgerbewegung" besitzen nicht die erforderliche

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist auch beim Widerruf der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. zum Widerruf einer Luftfahrererlaubnis BVerwG, Urt. v. 14.04.2011 - 3 C 20.10 -, BVerwGE 139, 323, juris Rn. 10; zum Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis BVerwG, Urt. v. 16.05.2007 - 6 C 24.06 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 93; Beschl. v. 24.06.1992 - 1 B 105.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 65 S. 55; auch zur Feststellung der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit nach § 29d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftVG a.F. BVerwG, Urt. v. 15.07.2004, a.a.O., juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 08.09.2014 - 22 ZB 13.1049

    Rechtskräftige Verurteilung des Inhabers einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

    Feste Zeiträume dafür, wie groß dieser zeitliche Abstand sein muss, lassen sich nicht angeben; vielmehr kommt es auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an (BVerwG, U.v. 24.4.1990 a.a.O. S. 1044; B.v. 24.6.1992 - 1 B 105.92 - BayVBl 1993, 89; B.v. 9.7.1993 a.a.O. S. 19).

    Die in § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WaffG a.F. und in § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO aufgestellte Regelvermutung lässt sich möglicherweise jedoch dann nicht mehr anwenden, wenn die Tat in dem Zeitpunkt, auf den bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines auf die Regelvermutung gestützten Verwaltungsakts abzustellen ist, zehn oder mehr Jahre zurückliegt (BVerwG, U.v. 24.4.1990 a.a.O. S. 1044; B.v. 24.6.1992 a.a.O. S. 89; B.v. 9.7.1993 a.a.O. S. 19).

    Dahingehende Darlegungen erübrigten sich umso weniger, als sich das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. April 1990 (1 C 56.89 - DVBl 1990, 1043) sowie in den Beschlüssen vom 24. Juni 1992 (1 B 105/92 - BayVBl 1993, 89) und vom 9. Juli 1993 (1 B 105.93 - NVwZ-RR 1994, 19) bereits eingehend zur Tragweite und den Grenzen von mit § 34d Abs. 2 Nr. 1 Halbs. 2 GewO vergleichbaren Vorschriften geäußert hat; aus der Begründung des Zulassungsantrags geht nicht hervor, dass ein darüber hinausgehender Klärungsbedarf besteht.

  • BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93

    Auch lange zurückliegende Straftaten können zum Widerruf einer Bauträgererlaubnis

    Erst nach einem Zeitraum von zehn Jahren seit der Straftat lasse sich möglicherweise annehmen, die Regelvermutung greife nicht mehr Platz (urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - und Beschluß vom 24. Juni 1992 - BVerwG 1 B 105.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 und 65).
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Unwürdigkeit

    Die Annahme gewichtiger Anhaltspunkte in diesem Sinn setzt die Darlegung nachprüfbarer Umstände voraus, die die Unrichtigkeit der im Strafurteil getroffenen Feststellungen belegen könnten (vgl. dazu auch die insoweit übertragbare ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Straßenverkehrsrecht, u.a. BVerwG, Beschl. vom 28.09.1981 - 7 B 188/81, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60; im Ausländerrecht, BVerwG, Beschl. vom 08.05.1989 - 1 B 77/89, InfAuslR 1989, 269; im Waffenrecht, BVerwG, Beschl. vom 24.06.1992 - 1 B 105/92, BayVBl. 1993, 89/90; BVerwG, Beschl. vom 18.08.2011 - 3 B 06/11, Buchholz 408.00 Ärzte Nr. 111).
  • VG Aachen, 31.03.2004 - 6 K 1922/03

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von in Form von Waffenbesitzkarten erteilter

    Diese Voraussetzungen waren hinsichtlich aller fünf Waffenbesitzkarten in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 B 105.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 65, dem Erlass des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 1. September 2003, in der Person des Klägers erfüllt.
  • OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 B 299/19

    Widerruf von Waffenbesitzkarten: Ausnahme von der Regelvermutung

    Das Verwaltungsgericht hat zwar mit Blick darauf, dass das Datum der (letzten) Tat am 31.7.2012 hier mehr als 7 Jahre zurückliegt, zutreffend ausgeführt, dass es rechtlich nicht von vorneherein ausgeschlossen erscheine, die gesetzliche Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 WaffG bis zur ausstehenden, hinsichtlich der Sachlage maßgeblichen Widerspruchsentscheidung als widerlegt anzusehen, wenn zwar die 5-Jahresfrist seit Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung noch nicht verstrichen ist, der Zeitpunkt der Begehung der Straftat aber sehr lange zurückliegt und der Betroffene sich seither straffrei geführt hat.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.4.1990 - 1 C 56/89 -, und Beschluss vom 24.6.1992 - 1 B 105/92 -, jeweils bei juris) Die anschließende Schlussfolgerung des Verwaltungsgerichts, dass gegenwärtig und bei den Erkenntnismöglichkeiten des gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahrens alles für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) WaffG und die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Waffenbesitzkarten spreche, teilt der Senat indes nicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 4 MB 53/16

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen

    Bei Einbeziehung aller maßgeblichen Einzelheiten des vorliegenden Falles und gegebenenfalls des persönlichen Eindrucks in der mündlichen Verhandlung mag auch die Annahme zu rechtfertigen sein, dass der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt - dem der gegenwärtig noch ausstehenden Widerspruchsbescheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.06.1992 - 1 B 105.92 -, BayVBl. 1993, 89) - die gemäß §§ 4 Abs. 1 Nr. 2, 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit besaß, weil nicht zuletzt aufgrund des verfahrensbedingt geschärften Problembewusstseins für eine Weitergabe der Zahlenkombination an seine Ehefrau nicht einmal mehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht.
  • VGH Bayern, 07.10.2014 - 22 ZB 14.1062

    Ergebnisrichtigkeit eines Urteils, mit dem eine Klage möglicherweise zu Unrecht

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem auf den - zu der insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WaffG ergangenen - Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 24.6.1992 - 1 B 105.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 und 65) hingewiesen, wonach sich erst nach einem Zeitraum von zehn Jahren seit der Straftat möglicherweise annehmen lasse, die Regelvermutung greife nicht mehr Platz.
  • VG Saarlouis, 15.12.2009 - 1 K 50/09

    Zwingender Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 b WaffG

  • VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 CS 17.196

    Anforderungen an Ausnahme von der Regelvermutung waffenrechtlicher

  • VG Karlsruhe, 03.09.2008 - 4 K 1750/08

    Widerruf der Waffenbesitzkarte eines Polizeibeamten wegen Unzuverlässigkeit

  • VG München, 29.06.2022 - M 7 K 20.3405

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung und Einziehung, Jagdschein,

  • VG Düsseldorf, 21.07.2010 - 15 K 3959/09

    Klage auf Verlängerung eines Jagdscheines abgewiesen

  • OVG Sachsen, 01.06.2022 - 6 B 18/22

    Widerruf zweier Waffenbesitzkarten sowie eines kleinen Waffenscheins;

  • VG Ansbach, 03.12.2014 - AN 4 K 14.00305

    Versagung einer Erlaubnis für die gewerbsmäßige Tätigkeit als

  • VG München, 02.04.2014 - M 7 K 14.225

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; vorsätzliche

  • OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 447/21

    Waffenrecht; Unzuverlässigkeit; Reichsbürger; Interessenabwägung

  • BVerwG, 16.11.2004 - 6 B 35.04

    Möglichkeit des Wiederaufgreifens des Verfahrens wegen nachträglicher Änderung

  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 21 ZB 12.777

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; keine

  • VG Sigmaringen, 21.08.2012 - 4 K 1812/12

    Widerruf eines Jagdschein aufgrund eines anlassbezogenen Eignungsgutachten

  • OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 446/21

    Waffenrecht; absolute Unzuverlässigkeit bei Reichsbürgernähe; Interessenabwägung

  • VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 14 S 16.00623

    Vorläufiger Rechtsschutz, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Waffenrechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1998 - 20 A 432/96
  • VG Ansbach, 23.12.2016 - AN 14 S 16.02086

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • VG Aachen, 22.11.2004 - 9 K 2830/99

    Wasserrechtliche Ausgestaltung der Genehmigungspflicht für die Einleitung von

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